PKW Führerschein

Klassen BF17, B, B96, BE

Der Besitz einer Fahrerlaubnis für PKWs verleiht Dir nicht nur Mobilität und ein Gefühl von Freiheit, sondern ist auch ein Meilenstein für Dein Berufsleben. Du kannst mit ihr unabhängig von anderen Personen jedes Ziel erreichen, dass Du dir wünschst.

Förderung zum Führerschein
Sollten Sie über eine Förderung durch das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit verfügen, ist die Fahrschul Akademie der richtige Ansprechpartner für Sie. Denn unsere Fahrschule führt als zertifizierter Bildungsträger die Maßnahme “Auslieferungsfahrer/-in für Fahrzeuge bis 3,5 t plus B96 (Anhänger)” durch.

Wir informieren Sie gerne. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.


               Ausbildung auch mit Anhänger möglich.

  • Fahrerlaubnisklasse B

  • Fahrerlaubnisklasse B96

  • Fahrerlaubnisklasse BE

  • Wissenswertes

B
Mindestalter: 18 Jahre *Für BF17: 17 Jahre
Einschlusskl.: AM, L
Vorbesitz: -

Theoretische Prüfung / Praktische Prüfung:
» 30 Fragen bei Ersterwerb
» max. 10 Fehlerpunkte
» (bei 10 FP nicht bestanden, wenn 2 x 5 FP)
» 20 Fragen bei Erweiterung (max. 6 Fehlerpunkte)

Praxis:    
» 55 Minuten Prüfungszeit;
» Fahrtechnische Vorbereitung vor Antritt der Prüfungsfahrt
» Fahren Inner- und Außerorts,
» evtl. Autobahn,
» 3 von 5 Grundfahraufgaben

» Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen A1, A2 und A – mit einer z.G.1 von nicht mehr a|s 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind
» diese Kraftfahrzeuge auch mit Anhänger
» Anhänger his 750 kg z.G.1 in jedem Fall
» Anhänger über 750 kg z.G. 1. wenn die Summe der z.G. 1 von Anhänger und Zugfahrzeug nicht größer ist als 3.5 t

Ausbildung
Theorie     
» 12 Doppelstunden Grundstoff bei Ersterwerb
» 6 Doppelstunden Grundstoff bei Erweiterung
» 2 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis
» Grundausbildung nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
» 5 Fahrstd. auf Bundes- o. Landstraße
» 4 Fahrstd. auf Autobahn o. Kraftahrstraße
» 3 Fahrstd. bei Dämmerung o. Dunkelheit

Die theoretische Prüfung kann 3 Monate, die praktische Prüfung kann 4 Wochen vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.

B96
Mindestalter: 18 Jahre *Für BF17: 17 Jahre
Einschlusskl.: -
Vorbesitz: B

Theorie:     
» keine theoretische Prüfung

Praxis:     
» keine praktische Prüfung

» Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger:
» Anhänger über 750 kg z.G.1 wenn die Summe der der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger über 3,5 t z.G.1 aber nicht größer als 4,25 t z.G.1

Ausbildung
» Fahrerschulung erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung von mindestens sieben Stunden

Inhalt:
» theoretischen Schulung von mindestens 2.5 Stunden
» mindestens 3.5 Stunden‘ praktischer Übungsstoff einzeln oder unter bestimmten Bedingungen auch in einer Gruppe von max. 8 Teilnehmern
» Fahrpraktische Übungen von mindestens 60 Min. im öffentlichen Straßenverkehr

Die theoretische Prüfung kann 3 Monate, die praktische Prüfung kann 4 Wochen vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.

BE
Mindestalter: 18 Jahre *Für BF17: 17 Jahre
Einschlusskl.: AM, L
Vorbesitz: B

Theorie:
» keine theoretische Prüfung

Praxis:
» 55 Minuten Prüfungszeit;
» Fahrtechnische Vorbereitung
» Trennen oder Verbinden des Zuges
» Fahren Inner- und Außerorts,
» evtl. Autobahn,
» eine Grundaufgabe

» Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger
» wenn die  z.G.1 des Anhängers oder Sattelanhängers nicht größer ist als 3,5 t.

Ausbildung
Theorie     
» nicht vorgeschrieben

Praxis
» Grundausbildung nach der Fahrschüler-AusbO
» 3 Fahrstd. auf Bundes- o. LandstraBe
» 1 Fahrstd. auf Autobahn o. Kraftahrstraße
» 1 Fahrstd. bei Dämmerung o. Dunkelheit

Die theoretische Prüfung kann 3 Monate, die praktische Prüfung kann 4 Wochen vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.

Die Fahranfänger
» Mit 16,5 Jahren kann die Ausbildung in der Fahrschule begonnen werden
» Zur Antragstellung werden benötigt:
» Lichtbild
» Bescheinigung “Erste Hilfe”
» Sehtest
» Angabe der Begleitperson/en
» Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten (Formular)

Die Begleiter
Voraussetzungen an den/die Begleiter:
» Mind. fünf Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B bzw. Klasse 3
» Vollendung des 30. Lebensjahres
» Max. 1 Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg
» Sozial intaktes Verhältnis zum Fahranfänger sollte gegeben sein

Die Vorbereitung
Um die Ziele der Begleitphase möglichst umfassend zu erreichen. wird den Fahranfängern und ihren Begleitern dringend empfohlen, sich umfassend zu den Regeln und Besonderheiten zu informieren. Viele Fahrschulen bieten Vorbereitungskurse an.

Der Kartenführerschein
Ab Vollendung des 18. Lebensjahres kann mit der Prüfungsbescheinigung ohne Begleitperson im Inland gefahren werden. Der Umtausch der Prüfungsbescheinigung in den Kartenführerschein  muss spätestens drei Monate nach dem 18. Geburtstag erfolgen, sonst verliert sie ihre Gültigkeit.

Die Hintergründe
Über 60Prozent der schweren Verkehrsunfälle werden von den 18- bis 24-Jährigen Fahranfängern verursacht, obwohl diese Gruppe nur einen Anteil von etwa 11 Prozent aller Fahrer darstellt.

Fachleute sind sich einig:
Es fehlt an Fahrerfahrung!

Der Führerschein mit 17 sieht deshalb vor dem endgültigen Alleinfahren der Fahranfänger eine Begleitphase von ca. einem Jahr vor.
Die Aufgabe der Begleitperson besteht im mäßigenden Einfluss und darin, dem Fahranfänger als Berater  zur Verfügung zu stehen. insbesondere vor und nach den einzelnen Fahrten.
Keinesfalls soll die Begleitperson als „HilfsfahrIehrer“ agieren. Sie hat eine rein beratende Funktion und soll durch ihre Anwesenheit dämpfend auf die Fahrweise des Fahranfängers wirken. Die Verantwortung Iiegt allein beim jungen Fahrer selbst.