AM – Leichtkrafträder

Diese Führerscheinklasse wird sehr häufig auch “Rollerführerschein” genannt.

Roller sind mittlerweile „Kult“ und nicht mehr von den Straßen wegzudenken. Mit 15 Jahren kannst Du erstmalig mit einer Geschwindigkeit von bis 45 Km/h über den Asphalt „rasen“ und unabhängig von Eltern, Bekannten oder Verwandten deine Ziele erreichen.

Zudem ist es erlaubt eine Person zu befördern.

Neben der Freiheit, wirst Du als vollwertiger Verkehrsteilnehmer auf den Erwerb der kommenden Führerscheinklassen vorbereitet. Beispielsweise lernst Du, Dich im Schilderwald zu orientieren und bekommst ein Gefühl für alle Situationen im Straßenverkehr.

  • Merkmale

  • Ausbildung

  • Fahrstunden und Theoriestunden

  • Voraussetzung

» Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren.

» Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor),

» dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen.

» Mindestalter: 15
» Ausbildung: Theorie und Praxis
» Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung

» Übungsstunden: nach Bedarf
» Theorie / Doppelstunden á 90 Minuten
» bei Ersterteilung: 12
» bei Erweiterung: 6
» Zusatzstoff: 2

» Lichtbild
» Sehtest
» Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
» Nachweis über Tag und Ort der Geburt